AGB HÄNDLER
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stütz GmbH
1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Für den Geschäftsverkehr, insbesondere Bestellungen, die ein Unternehmer (im Folgenden: „Abnehmer“oder„Käufer“) gegenüber der Stütz GmbH, Petzoldstraße 13, 4020 Linz, FN 358176 f, (im Folgenden: „wir“ oder „uns“) abgibt bzw. Verträge die zwischen uns und dem Käufer zustande kommen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Käufer verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Hingegen gelten diese Bedingungen nicht für Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG.
1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Insbesondere werden diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichende (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausnahmsweise ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4. Nur schriftliche Vereinbarungen entfalten Rechtswirkung. Mündliche Abreden, Nebenabreden sowie durch unsere Vertreter gemachte mündliche Zusagen oder getroffene Vereinbarungen bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Bestellung und Auftragserteilung
2.1. Mit seiner Bestellung oder Auftragserteilung anerkennt der Käufer ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2. Die Bestellung des Käufers ist das an uns gerichtete Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die Bestellung des Käufers gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen, womit der Kaufvertrag über die bestellte Ware zu Stande kommt. Annehmen können wir dieses Angebot der Bestellung entweder ausdrücklich, etwa per E-Mail, oder durch den Versand der bestellten Ware an die vom Käufer genannte Adresse. Angebote von uns sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns vor, Bestellungen nicht anzunehmen.
2.3. Geringfügige, zumutbare Änderungen oder Abweichungen unserer Produkte gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt vor allem für Abweichungen in Gewicht oder Materialstärke.
3. Preise
3.1. Die von uns angeführten Preise gelten ab Lager Linz und schließen Versicherung, Verpackung und Portospesen nicht ein. Diese werden dem Käufer zusätzlich verrechnet und auf der Rechnung gesondert angeführt.
3.2. Unsere Preise sind in Euro angegeben. Diese verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich beim Preis angeführt.
3.3. Gegebenenfalls notwendig werdende Preisanpassungen und -änderungen, beispielsweise in Folge falsch ausgewiesener Artikelnummern oder sonstiger Druckfehler oder aufgrund nicht absehbarer marktpolitischer Umstände behalten wir uns, auch nach dem Geschäftsabschluss, ausdrücklich vor. Zu den nicht absehbaren marktpolitischen Umständen zählen insbesondere Schwankungen der Devisenkurse, Preissteigerungen seitens unserer Vorlieferanten, gestiegene Material-, Lohn- und Energiekosten sowie vergleichbare Kostenfaktoren, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Diese berechtigen uns dementsprechend – auch nach dem Geschäftsabschluss – dazu, den vereinbarten Kaufpreis nach billigem Ermessen einseitig anzupassen.
3.4. Sämtliche von uns angegebenen oder angebotenen Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, ausschließlich für den jeweiligen Einzelauftrag bzw. die konkrete Bestellung. Nach- und Folgebestellungen werden stets als eigenständige Aufträge behandelt. Dies gilt insbesondere auch für die auf einer von uns betriebenen Bestellplattform angezeigten Preise.
3.5. Der Käufer ist ausschließlich dazu berechtigt, die gelieferte Ware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb zu veräußern.
3.6. Produkte der Marken XENOX, Diara Studios und Stardiamant dürfen nicht über Drittplattformen wie Amazon Marketplace, eBay oder ähnliche Verkaufsplattformen vertrieben und veräußert werden. Um die Exklusivität dieser Produkte zu wahren und zu gewährleisten ist der Verkauf ausschließlich auf den stationären Handel sowie eigene, vom Käufer und dessen Abnehmer betriebene und gebrandete Online-Shops beschränkt.
3.7. Etwaige von uns angeführten und genannten Endverkaufspreise sind unverbindliche Endverkaufspreisempfehlungen.
4. Lieferung und Rücksendung
4.1. Die Versandkosten für die Lieferung der Ware trägt der Käufer (siehe auch bereits oben Punkt 3.1).
4.2. Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Sitz unseres Unternehmens. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.3. Auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf einer berechtigten Reklamation beruht, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Lieferzeit und Verzug
5.1. Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware.
5.2. Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt wurde. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
5.3. Lieferverzüge, die auf Umständen beruhen, die von uns nicht zu vertreten sind und von uns nicht beeinflusst werden können, berechtigen den Käufer keinesfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Der Lauf der Lieferfrist ist bis zum Wegfall des hindernden Ereignisses gehemmt.
5.4. Zu Teillieferungen sind wir stets berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Teillieferungen anzunehmen.
5.5. Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware jeweils auf Kosten und Gefahr des Käufers entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine angemessene Lagergebühr in Rechnung stellen, oder bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 (zwei) Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer erfolgreichen Verwertung durch uns gilt für den damit einhergehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine von der Käuferin zu bezahlende Konventionalstrafe in Höhe von 35 % (fünfunddreißig Prozent) des Rechnungsbetrages, exkl. Ust, als vereinbart.
6. Überlassung von Ware zur Auswahl
6.1. Wurden Waren auf Wunsch des Käufers diesem zur Auswahl überlassen, dann gelten diese vom Auswahlempfänger als käuflich übernommen, wenn wir nicht binnen 14 (vierzehn) Tagen der in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist die Ware zurückerhalten.
6.2. Der Auswahlempfänger hat für den vollen Versicherungsschutz der Ware zu sorgen.
7. Gewährleistung, Mangelrüge und Haftungsausschluss
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2. Im Sinne des § 377 UGB hat der Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware seiner Untersuchungspflicht nachzukommen. Allfällige Mängelrügen und andere Reklamationen sind uns gegenüber vom Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln hat die Mängelrüge binnen 7 (sieben) Tagen ab ihrer Entdeckung zu erfolgen.
7.3. Berechtigte und fristgerecht geltend gemachte Gewährleistungsansprüche des Käufers werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt.
7.4. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre und zumindest grob fahrlässig verursacht worden ist.
7.5. Auch weitere über die Gewährleistung hinausgehende Haftungen oder Ansprüche gegenüber uns sind soweit rechtlich zulässig im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen, insbesondere auch aus dem Titel des Schadenersatzes sowie des Schadenersatzes statt Gewährleistung.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Zahlungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen netto ohne Abzug fällig. Darüberhinaus gelten die Zahlungsbedingungen, die jeweils auf unseren Rechnungen abgedruckt sind.
8.2. Zahlungen gelten erst mit dem tatsächlichem Zahlungseingang auf unserem Bankkonto als geleistet.
8.3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie diesen Betrag übersteigende Zinsen bis zur Höhe der von uns zu bezahlenden Bankzinsen zu verlangen. Weiters gehen sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten, wie etwa Mahnspesen oder Inkassokosten, zulasten des Käufers.
8.4. Die bei uns eingehenden Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, wobei der Reihenfolge nach zuerst die offenen Zinsen, dann die Kosten und schließlich das Kapital abgedeckt werden.
8.5. Allfällige Skontoabzüge sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle des Zahlungsverzugs, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
8.6. Warenrücknahmen, etwa wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Gutschriften, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, bedürfen jeweils einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle einer Gutschrift behalten wir uns Abschläge, entsprechend dem äußeren Zustand der Ware oder entsprechende Wertminderungen zwischen Lieferung und Rücknahme, vor.
8.7. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende (Teil-)Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir das einseitige Wahlrecht, auf die Erfüllung des Vertrages weiterhin zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit im Zusammenhang stehenden Nebenspesen unser Eigentum. Der Käufer hat die Ware gegen alle Risiken zu versichern und tritt alle aus dem Versicherungsvertrag entstehenden Rechte hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware schon jetzt an uns ab, welche Abtretung von uns hiermit angenommen wurde. Wir gewähren dem Käufer aber das Recht, die noch in unserem Eigentum stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang unter gewöhnlichen Bedingungen an seine Kunden weiter zu veräußern. Diese Weiterveräußerungsbefugnis können wir bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen.
9.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder eine Sicherungsübereignung durchzuführen, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht.
9.3. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, unter gleichzeitiger Erklärung des Rücktritts vom Vertrag unsere Ware zurückzunehmen.
9.4. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, dies unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme dieser unter Hinweis auf unsere Rechte sofort zu widersprechen und eine Rechteanmerkung im Pfändungsprotokoll zu begehren. Unterlässt der Käufer diese Maßnahmen, wird der Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.
10. Rücktritt bei mangelnder Kreditwürdigkeit
10.1. Wird uns nach Auslieferung der Ware bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Geschäftsbeziehung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, so sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
11.1. Unsere Entwürfe, Marken, Muster, Kataloge, Abbildungen, Modelle und sonstige geschützte Werke sind unser geistiges Eigentum. Unabhängig davon, auf welche Weise der Käufer in deren Besitz gelangt ist, ist es ihm untersagt, diese nachzuahmen, zu vervielfältigen oder in sonstiger Weise zur unmittelbaren oder mittelbaren Nachbildung zu verwenden. Der Käufer erwirbt keinerlei Werknutzungs- oder Verwertungsrechte, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet den Käufer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens.
12. Konsignationslager, Konsignationsware
12.1. Soweit vereinbart, wird zur Verbesserung der Lieferflexibilität für den Abnehmer ein Konsignationslager eingerichtet. Der Umfang der Ausstattung dieses Lagers richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und wird einvernehmlich mit uns festgelegt. Die genaue Zusammensetzung des Konsignationslagers, einschließlich Produktbezeichnung, Artikelnummer, vereinbarter Lagermenge und zugehöriger Preise, ist in der Produktliste oder auf dem Lieferschein ausgewiesen.
12.2. Die im Konsignationslager befindlichen Waren werden entweder als „Konsignationsware“ oder als „Auswahlware“ gekennzeichnet. Diese entsprechenden Artikel werden gemeinsam in der Produktliste oder auf dem Lieferschein dokumentiert. Wird die Kennzeichnung verabsäumt, ändert dies nichts an der rechtlichen Qualifikation der Konsignationsware.
12.3. Eine Vereinbarung betreffend die Zurverfügungstellung von Konsignationsware kann von uns jederzeit einseitig widerrufen werden. Bei Beendigung der Konsignationsvereinbarung ist der Abnehmer auf eigene Kosten und Gefahr zur Rücksendung der Konsignationsware an uns verpflichtet.
12.4. Unsere Mitarbeiter sowie anderweitig von uns beauftragte Personen sind berechtigt, jederzeit die Konsignationsware zu besichtigen oder durch Dritte besichtigen zu lassen.
13. Eigentum, Entnahme und Nutzung der Waren aus dem Konsignationslager
13.1. Die von uns gelieferte Kommissionsware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Kommissionsware muss in ihrem ursprünglichen Zustand verbleiben, insbesondere hinsichtlich Verarbeitung, Aufmachung und Etikettierung.
13.2. Der Abnehmer ist berechtigt, die Waren nach Bedarf aus dem Konsignationslager zu entnehmen. Als entnommen gilt eine Ware auch dann, wenn die Verpackung irreversibel beschriftet, beklebt oder sonst beschädigt wurde.
13.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, sämtliche Entnahmen der Konsignationsware ordnungsgemäß zu protokollieren und uns spätestens bis zum Ende eines jeden Quartals eine detaillierte Aufstellung der entnommenen Waren zu übermitteln. Die Meldung hat in einem von uns akzeptierten Format zu erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, die Bestände in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls eine Bestandsabstimmung mit den übermittelten Entnahmemeldungen durchzuführen.
13.4. Für Waren inklusive deren Verpackung, die nicht im wiederverkaufsfähigen Originalzustand zurückgesendet werden, berechnen wir dem Käufer eine pauschalierte Manipulationsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Artikel. Zusätzlich anfallende Wiederherstellungskosten, die durch Veränderungen an der Ware entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
13.5. Der Abnehmer ist verpflichtet, den Bestand der Konsignationsware eigenständig zu überwachen. Sobald ein Artikel im Konsignationslager aufgebraucht ist, kann der Käufer die Nachbestellung der benötigten Ware eigenverantwortlich bei uns vorzunehmen. Eine automatische Wiederauffüllung des Konsignationslagers durch uns erfolgt nicht.
14. Gefahrenübergang, Anlieferung der Konsignationsware, Haftung und Versicherung
14.1. Mit der Übergabe des und der Lieferung der Ware in das beim Käufer bestehende Konsignationslager geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
14.2. Der Abnehmer hat die Lieferung unmittelbar nach deren Anlieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Etwaige Mängel oder Fehlmängel sind dem Hersteller unverzüglich anzuzeigen.
14.3. Wenn nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der Übergabe bzw. Lieferung etwaige Mängel angezeigt werden, gilt die übernommene Konsignationsware als ordnungsgemäß. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, jedoch spätestens 7 (sieben) Tage nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, oder zeigt er Mängel nicht rechtzeitig an, so gelten die gelieferten bzw. entnommenen Produkte als genehmigt und dem Konsignationslager entnommen. Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn er den Verpflichtungen dieses Punktes 14.3 nicht nachkommt.
14.4. Der Käufer haftet für Schäden oder Verlust der Ware, wie etwa durch Raub, Diebstahl oder Brand. Eine eventuell bestehende Transportversicherung, die auf dem Lieferschein ausgewiesen ist, beschränkt sich ausschließlich auf den Transport.
15. Abrechnung Konsignationsware
15.1. Einnahmen aus dem Verkauf der Kommissionsware müssen in Höhe des Einkaufswertes der Ware getrennt, z.B. in einer separaten Kasse, verwahrt werden. Mit der Konsignationsware im Zusammenhang stehende Zahlungen müssen auf ein separates Guthabenkonto des Käufers bei einer Bank erfolgen und dürfen nicht mit den übrigen Verkaufserlösen des Käufers vermengt werden.
15.2. Alle drei Monate wird das Konsignationslager gemeinsam von dem Käufer und einem Mitarbeiter oder sonstigen Vertreter von uns überprüft. Dabei werden die Abgänge der Konsignationsware sowie etwaige Folgebestellungen dokumentiert. Auf Basis dieser Protokollierung erfolgt anschließend die Rechnungslegung und Fakturierung der entnommenen Waren gegenüber dem Käufer.
16. Datenschutz
16.1. Im Zuge einer Bestellung des Käufers verarbeiten wir den Käufer betreffende personenbezogene Daten. Darüber informieren wir den Käufer im Folgenden, dies in Erfüllung unserer Pflichten gemäß Art. 12 ff DSGVO:
Falls es sich beim Käufer um eine juristische Person handelt (etwa um eine GmbH), dann betreffen die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht den Käufer, sondern die uns namhaft gemachte oder mit uns in Kontakt tretende natürliche Person (Ansprechperson, z.B. Einkaufsleiter oder Geschäftsführer). Soweit in diesem Punkt 16 vom „Käufer“ die Rede ist, ist dann stattdessen diese natürliche Person gemeint.
Als Verantwortliche verarbeiten wir – die Stütz GmbH, Petzoldstraße 13, 4020 Linz, Österreich, +43 732 772895 0, jene personenbezogenen Daten des Käufers als betroffene Person, die der Käufer (1) im Zuge der Bestellung auf unserer Bestellplattform durch Eingabe in die jeweilige Maske oder (2) im Zuge seiner auf anderem Wege erfolgten Bestellung (z.B. per E-Mail oder Telefon) bereitstellt. Überdies verarbeiten wir sämtliche Daten über die Bestellung, die Lieferung und die Bezahlung der Lieferung, sowie sämtliche schriftliche Korrespondenz mit dem Käufer.
Diese Verarbeitung personenbezogener Kundendaten erfolgt zu den folgenden Zwecken aufgrund folgender Rechtsgrundlage:
- Bearbeitung der Bestellung, Abschluss und Erfüllung des Kaufvertrags (Rechtsgrundlage ist die Erforderlichkeit zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person und zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist; Art 6/1/b DSGVO).
- Buchführung und Dokumentation sämtlicher Verkäufe (Rechtsgrundlage ist unsere gesetzliche Verpflichtung, nämlich unsere handelsrechtliche und abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht; Art 6/1/c DSGVO).
- Kontaktaufnahme, Zusendung nützlicher oder interessanter Informationen und Werbung per Post (Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse daran, diese Zwecke zu erreichen; Art 6/1/f DSGVO).
- Falls die betroffene Person eine entsprechende Einwilligung erteilt, hat: Versand des E-Mail-Newsletters; Kontaktaufnahme, Zusendung nützlicher oder interessanter Informationen und Werbung per E-Mail (Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der betroffenen Person; Art 6/1/a DSGVO).
- Nötigenfalls Prüfung der Rechtslage und Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen, Beweisführung (Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse daran, diese Zwecke zu erreichen; Art 6/1/f DSGVO).
Offengelegt werden diese Daten zumindest teilweise den folgenden Kategorien von Empfängern, wobei diese Offenlegung nur im für die Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlichen Ausmaß geschieht und die Daten das Gebiet der Europäischen Union nicht verlassen werden:
- Unsere Mitarbeiter.
- Unsere Steuerberatung.
- Von uns herangezogene Auftragsverarbeiter, etwa IT-Dienstleister und Software-Provider.
- Von uns beauftragte Beförderer.
- Nötigenfalls unsere Rechtsvertretung, Gerichte und diverse Behörden.
Den Käufer betreffende Daten speichern wir bis zum Ablauf aller einschlägigen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen.
Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten durch den Käufer ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings können wir eine Bestellung nur bearbeiten, wenn uns die im Zuge des Bestellvorgangs abgefragten Daten zur Verfügung gestellt werden.
Dem Käufer stehen nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der DSGVO das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, auf Löschung, auf Übertragbarkeit, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde und das Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung zu, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
17. Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte an unserem Sitz, daher in Linz, Österreich, vereinbart.
17.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
19. Formerfordernis
19.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des zwischen dem Käufer und uns zustande kommenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des oder das Abweichen vom Schriftformerfordernis.